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Für eine zukunftsgerichtete Schulraumentwicklung am Standort Wigoltingen ist es wichtig, solide Grundlagen zu schaffen. Deshalb wird beabsichtigt, einerseits mit dem Erwerb der Teilparzelle 169, welche an das geografische Gebiet der VSG Wigoltingen angrenzt, für spätere Bautätigkeiten eine zusammenhängende, gut ausnutzbare Fläche zu schaffen. Andererseits wird derzeit in Zusammenarbeit mit der Politischen Gemeinde Wigoltingen ein Raumplanungskonzept für die ganze öffentliche Zone, die sogenannte «Zone Adler», erarbeitet. Das Raumplanungskonzept bildet die Basis für die weitere Schulraumplanung, insbesondere für ein Neubauprojekt Zyklen 1 und 2 (Kindergarten und Primarschule). Die Schulbehörde rechnet mit einer Dauer von mindestens zehn Jahren bis zur Realisierung eines Neubauprojekts. Dies unter anderem deshalb, weil gewisse Abhängigkeiten zu Projekten der PG Wigoltingen bestehen (Stichwort neue Sport- und Mehrzweckhalle).
Im Schuljahr 2024/25 werden am Standort Wigoltingen 65 Kinder im Kindergartenalter beschult. Zwei Kindergartenabteilungen sind im Kindergarten Haldengüetli untergebracht und zwei zusätzliche Abteilungen in den Räumen der Primarschule, wobei eine dieser zusätzlichen Abteilungen aufgrund eines überdurchschnittlich grossen Jahrgangs befristet bis zum Sommer 2025 installiert ist. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Schülerzahlen wird in den kommenden Schuljahren am Standort Wigoltingen mit einer ähnlich grossen Anzahl Kindergartenkindern gerechnet wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.
Die räumliche Kapazitätsgrenze im Kindergarten Haldengüetli ist aufgrund der in den vergangenen zwanzig Jahren stark gestiegenen Anzahl an Kindergartenkindern heute bereits mehr als ausgeschöpft. Über die Jahre hat sich zudem ein enormer Sanierungsbedarf angestaut. Die Schulbehörde trieb daher einen Ersatzneubau voran. Aus Effizienzgründen wurden deshalb keine Sanierungsausgaben getätigt. Deshalb wären jetzt überdurchschnittlich hohe Investitionen notwendig, um die heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Brandschutz und Behindertengleichstellung sicherzustellen. Die Schulbehörde hat insbesondere aufgrund des sehr hohen und dringenden Sanierungsbedarfs betreffend Brandschutz beschlossen, den Kindergartenbetrieb im Haldengüetli auf den Sommer 2026 definitiv einzustellen. Nur mit der Betriebseinstellung kann im heutigen Zeitpunkt innert angemessener Frist einer Haftung der VSG Wigoltingen entgegengewirkt werden, sollte es tatsächlich zu einem Brandfall kommen.
Infolge der bevorstehenden Schliessung des Kindergartens Haldengüetli wird auf den Sommer 2026 die Schaffung von neuem Raum für den Kindergartenbetrieb notwendig. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Schülerzahlen sowie der Erfahrungen aus den letzten Jahren können die Kindergartenkinder am Standort Wigoltingen voraussichtlich zukünftig in drei Abteilungen unterrichtet werden, wenn die räumliche Kapazität pro Kindergartenabteilung grösser ist, als dies bislang im Kindergarten Haldengüetli der Fall war.
Nach eingehender Prüfung hat die Schulbehörde aus folgenden Gründen entschieden, anstelle eines Provisoriums einen Ersatzbau zu planen:
- Ein Provisorium mit Fertigcontainern ist lediglich für eine Nutzung von maximal 2 bis 3 Jahren ausgelegt. Die Raumqualität ist nicht besonders gut. Im Sommer wird es in diesen sehr warm und im Winter entsprechend kalt, was schliesslich auch einen sehr hohen Energiebedarf bedeutet.
- Provisorische Fertigcontainer werden höchstens für eine Nutzungsdauer bis 5 Jahren bewilligt. Würden solche Container länger betrieben, so müssten diese vollumfänglich alle kantonalen Richtlinien für öffentliche Bauten einhalten (z.B. Energiegesetzvorgaben etc.), gleich wie ein dauerhaft errichtetes Gebäude.Der Ersatzbau wird östlich vom Sekundarschulhaus an der Kirchstrasse 12 in Wigoltingen geplant. Gebäude und Spielumgebung erstrecken sich über die Parzellen Nr. 635 und 235, welche beide im Eigentum der VSG Wigoltingen stehen. Das leerstehende, unbewohnbare Wohnhaus (Gebäude Nr. 646) wird zurückgebaut.
Südlich vom Sekundarschulhaus entstehen auf der Parzelle 235 an der Kirchstrasse neue Parkplätze. Im Projekt ist auch ein Bereich für den Schulbus eingeplant, um in unmittelbarer Nähe des Kindergartens ein sicheres Aus- und Einsteigen für die Kinder zu gewährleisten. Gegen die Kirchstrasse wird das Gelände mittels Naturhecke abgetrennt, so dass sich die Kindergartenkinder sicher auf dem Gelände bewegen können.
Geplant ist ein einstöckiges Gebäude mit folgendem Raumprogramm:
Die Grösse der Kindergarten- sowie der Gruppenräume orientiert sich selbstverständlich an den kantonalen Richtlinien für Schulbauten und liegt am unteren Rand der Vorgaben. Die Räume sind so konzipiert, dass darin auf zeitgemässe Art unterrichtet werden kann.
Die Heizung des Gebäudes erfolgt über eine Luftwärmepumpe. Ein Anschluss an die bestehende Holzschnitzelheizung der Sekundarschule wurde geprüft. Aus Kosten- und Nutzenüberlegungen käme diese Lösung teurer zu stehen.
Das Gebäude wird mit einem Flachdach abgeschlossen, das einen Schottereinbau enthält und mit einer extensiven Dachbegrünung versehen ist. Mit diesem Dachaufbau ist der sommerliche Wärmeschutz gewährleistet und der Wasserabfluss verzögert sich bzw. wird zurückgehalten, um die Kanalisation zu entlasten.
Extensive Dachbegrünungen sind eine ökologische Alternative zu konventionellem Oberflächenschutz wie z.B. Kies. Sie sind leicht, haben eine geringe Aufbauhöhe und benötigen wenig Wartung. Es werden Pflanzen verwendet, die mit Sonne, Wind und Trockenheit zurechtkommen. Die Lebensdauer eines Flachdachs mit extensiver Dachbegrünung beträgt mindestens 30 Jahren. Das Flachdach wird zudem in kleinere Segmente unterteilt, damit allfällige Reparaturen punktuell und ohne grossen Aufwand vorgenommen werden können.
Es wurden auch die Varianten Pultdach oder Satteldach geprüft, jedoch aus folgenden Gründen nicht weiterverfolgt:
- Bei einem Pultdach oder Satteldach ist der Bau eines Retentionsbeckens für das abfliessende Regenwasser zwingend, was zu höheren Baukosten führt sowie zu einer massgeblichen Verkleinerung der nutzbaren Aussenfläche für die Kinder bedeuten würde.
- Die Anschlussgebühren an das bestehende Leitungsnetz wären spürbar höher.
- Die Baukosten für ein Pultdach oder Satteldach sind markant höher als jene für ein Flachdach.
- Die minimale Lebensdauer eines Flachdachs entspricht mit 30 Jahren jener der übrigen Gebäudeteile des Ersatzbaus.
- Die Schulbehörde hat an verschiedenen Stellen Kosteneinsparungen vorgenommen, um die Baukosten möglichst tief zu halten, so auch bei der Wahl der Dachform.
Aufgrund geltender Bauvorschriften muss für den Ersatzbau eine Photovoltaik-Anlage erstellt werden. Da der Ersatzbau unmittelbar neben dem Sekundarschulhaus geplant ist, ist es möglich, auf dem Dach des Sekundarschulhauses die vorgeschriebene Photovoltaik-Anlage zu installieren. Die Photovoltaik-Anlage kann somit zukünftig beide Gebäude mit dem erzeugten Strom versorgen, womit der Eigenverbrauch optimiert werden kann.
An der Schulgemeindeversammlung vom 27.05.2025 genehmigten die Stimmberechtigten den Planungskredit in der Höhe von CHF 170'000. Von diesem Kredit werden CHF 25'000 für den Rückbau des Wohnhauses (Gebäude Nr. 646) auf der Parzelle Nr. 635 eingesetzt und CHF 145'000 zur Deckung der Honorare der verschiedenen Fachplaner (Architekt, Bauphysik, Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär, Energie, Brandschutz, Holzbau etc.).
Die Baukosten setzen sich wie folgt zusammen:
Gesamtkosten: CHF 3'870'000
Planungskredit: - CHF 170'000
Baukredit: CHF 3'700'000
Terminplanung
Urnenabstimmung Baukredit: 28.09.2025
Baubeginn: Frühling 2026
Bezug: Sommer 2026
Kann das Haldengüetli nicht soweit notwendig saniert werden und weiter als Kindergarten genutzt werden, bis ein Neubau steht? | Nein. Aufgrund des sehr hohen und dringenden Sanierungsbedarfs betreffend Brandschutz hat die Schulbehörde beschlossen, den Kindergartenbetrieb im Haldengüetli auf den Sommer 2026 einzustellen. Eine Gesamtsanierung würde zudem nicht zu einem befriedigenden Resultat führen, da die Raumhöhen sehr niedrig sind, sich die täglich genutzten Räume über drei Stockwerke erstrecken und sehr verwinkelt angelegt sind, sodass die Kinder von den Lehrpersonen nicht durchgehend beaufsichtigt werden können. Die Situation der beengenden Raumverhältnisse kann darüber hinaus auch mit einer Sanierung nicht derart verbessert werden, dass diese zukünftig den Vorgaben der kantonalen Richtlinien für Kindergärten entsprechen. |
Warum wird ein Ersatzbau geplant und nicht ein Provisorium mit fertigen Schulcontainern? | Fertigcontainer würden nur bis maximal 5 Jahre bewilligt werden. Ab dann müssen Schulräume vollumfänglich den gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen entsprechen. Fertigcontainer sind lediglich auf eine Nutzungsdauer von 2 bis 3 Jahren ausgelegt. Deshalb sind diese nur für kurzfristige Einsätze geeignet, zum Beispiel während der Umbauphase eines Schulhauses. Darüber hinaus würden Fertigcontainer den Witterungsbedingungen über längere Zeit nicht standhalten, da diese mit der Zeit undicht werden. Im Innenraum von Fertigcontainern wird es infolge ungenügender Isolation zudem im Sommer sehr warm und im Winter kalt, weshalb ein gesundes Raumklima nicht gewährleistet werden kann. |
Was passiert mit dem Ersatzbau, wenn er nicht mehr als Kindergarten gebraucht wird? | Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Schülerzahlen sowohl in der VSG Wigoltingen als auch im ganzen Kanton Thurgau sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Standortentwicklung der Vision Hasli geht die Schulbehörde davon aus, dass der Ersatzbau über längere Zeit als Schulraum genutzt wird. |
Haben Sie eine persönliche Meinung zum Thema? Sind noch Fragen offen? – Hanspeter Brauchli, Vizepräsident, nimmt sich gerne Zeit für Ihre Anliegen. Er ist per E-Mail erreichbar unter:
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An der Rechnungsversammlung vom 27.05.2025 wurde die Jahresrechnung 2024 von den anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigt.
Vielen Dank!
Schulleitung Zyklus 3
Philipp Zimmer
078 227 96 97
Schulleitung Zyklus 1
Felix Diggelmann
052 763 10 83
Schulleitung Zyklus 2
Manuela Bärtsch
052 763 14 80
Kontakt
Volksschulgemeinde Wigoltingen
Schulleitung
Bahnhofstrasse 40
8556 Wigoltingen
Mittwoch, 05. November 2025
Vormittag
1762297200
~
Papiersammlung durch die Sekundarschule
Dienstag, 02. Dezember 2025
Beginn: 20:00 Uhr
1764702000
~
Stimmbürgerversammlung "Budget 2026"
Erwerb Teilparzelle 169 und Verkauf Parzelle 53 (Kindergarten Haldengüetli)
Für eine zukunftsgerichtete Schulraumentwicklung am Standort Wigoltingen ist es wichtig, solide Grundlagen zu schaffen. Die Schulbehörde beabsichtigt daher, als nächsten Schritt mit dem Erwerb der Teilparzelle 169 (orange Fläche) das geografische Gebiet der VSG Wigoltingen (gelbe Fläche) zu optimieren. So wird für spätere Bautätigkeiten eine zusammenhängende, gut ausnutzbare Fläche geschaffen. Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen rund um die beiden Grundstückgeschäfte:
Die Parzelle 169 stand lange im Eigentum einer Erbengemeinschaft, welche daran interessiert war, die ganze Parzelle zu veräussern. Da im südlichen Teil der Parzelle 169 ein denkmalgeschütztes Gebäude steht, hatte die VSG Wigoltingen kein Interesse am Erwerb des ganzen Grundstücks. Denn ein Umbau von denkmalgeschützten Objekten ist erfahrungsgemäss mit sehr hohen Kosten verbunden, so dass zukünftig eine Nutzung für öffentliche bzw. schulische Zwecke möglich wird.
Heute ist die Fuchs ImmoConcept GmbH Eigentümerin der Parzelle 169. Diese erklärt sich nun bereit, lediglich den nördlichen Teil der Parzelle 169 an die VSG Wigoltingen zu verkaufen, falls sie im Gegenzug die Parzelle 53 (Kindergartens Haldengüetli) erwerben kann. Siehe dazu untenstehende Ausführungen zum «Verkauf Parzelle 53».
Die Fuchs ImmoConcept GmbH unterbreitet der VSG Wigoltingen betreffend Verkauf der Teilparzelle 169 folgendes Angebot:
Bezeichnung Parzelle | Liegenschaft Nr. 169, Grundbuch Nr. 4951 Wigoltingen, Dorfzone 2 |
Fläche Teilparzelle | 906 m2 |
Preis pro m2 | CHF 1000 |
Gesamtpreis | CHF 906'000 |
An der Schulgemeindeversammlung vom 27.11.2014 stimmten die Stimmberechtigten dem Antrag der Schulbehörde zu, dass die VSG Wigoltingen die Parzelle 53 des Kindergartens Haldengüetli, basierend auf dem Schätzwert von CHF 1'000'000, freihändig an den Meistbietenden verkauft.
Der damalige Schätzwert von CHF 1'000'000 stützte sich auf die Immobilienbewertung der Thurgauer Kantonalbank (TKB) vom 11.02.2013. Im Bericht der TKB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim ermittelten Wert von CHF 1'000'000 um einen objektiven Verkehrswert handelt.
Die Schulbehörde liess vor Kurzem das Haldengüetli erneut durch die TKB bewerten. Gemäss Bericht der TKB vom 13.01.2025 wird der Marktwert bei CHF 1'170'000 festgesetzt. Die TKB weist in ihrem Bericht darauf hin, dass die Bewertung nach den Regeln des Bewertungswesens und ihren Erfahrungen, aber ohne Haftung auf die Realisierbarkeit erfolgt ist. Wie bei einer Bewertung üblich, handelt es sich um keine absolute Grösse, sondern um einen im Rahmen des Ermessensspielraums ermittelten Wert. Aus subjektiven Gründen könnte auch ein höherer Marktwert erzielt werden. Die Preise werden letztlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt.
Wie ausgeführt erklärt sich die Fuchs ImmoConcept GmbH bereit, die Teilparzelle 169 an die VSG Wigoltingen zu verkaufen, wenn sie im Gegenzug die Parzelle 53 des Kindergartens Haldengüetli kaufen kann. Die Fuchs ImmoConcept GmbH unterbreitet der VSG Wigoltingen für die Parzelle 53 Haldengüetli folgendes Kaufangebot:
Bezeichnung Parzelle | Liegenschaft Nr. 53, Grundbuch Nr. 4951 Wigoltingen, Dorfzone 2 |
Fläche Parzelle | 1'465 m2 |
Preis pro m2 | CHF 1000 |
Gesamtpreis | CHF 1'465'000 |
Erwirbt die VSG Wigoltingen die Teilparzelle 169 von der Fuchs ImmoConcept GmbH und verkauft gleichzeitig das Haldengüetli an diese, sieht das Ganze in finanzieller Hinsicht für die VSG Wigoltingen wie folgt aus:
Verkauf Haldengüetli | + CHF 1'465'000 |
Kauf Teilparzelle 169 | - CHF 906'000 |
zugunsten VSG | + CHF 559’000 |
Der Schulbehörde ist bewusst, dass mit dem vorgelegten Vorschlag dem Beschluss der Schulgemeindeversammlung aus dem Jahr 2014 nicht nachgekommen wird, das Haldengüetli an den Meistbietenden zu verkaufen.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich nicht nur der Bedarf an die Infrastruktur der VSG Wigoltingen verändert, sondern auch die Eigentumsverhältnisse der an das Gelände der VSG Wigoltingen angrenzenden Parzelle 169.
Die VSG Wigoltingen erhält im jetzigen Zeitpunkt die einmalige Gelegenheit, die Teilparzelle 169 zu erwerben. Aus Sicht der Schulbehörde handelt es sich bei diesem Stück Land geografisch um ein wichtiges Puzzleteil, damit zukünftige neue Schulgebäude und Aussenbereiche möglichst sinnvoll auf dem zur Verfügung stehenden Areal platziert werden können. Ergreift die VSG Wigoltingen die angebotene Chance nicht, zeitnah die Teilparzelle 169 zu erwerben, wird die Fuchs ImmoConcept GmbH ihr bereits geplantes Projekt eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück verwirklichen. Somit ist ein Erwerb der Teilparzelle 169 durch die VSG Wigoltingen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Darüber hinaus hat die Fuchs ImmoConcept GmbH gemäss Einschätzung der Schulbehörde der VSG Wigoltingen ein faires Kauf- und Verkaufsangebot unterbreitet. Der aktuelle, von der TKB ermittelte Landpreis für die Parzelle 53 Haldengüetli liegt bei knapp CHF 800 pro m2, während die Fuchs ImmoConcept GmbH anbietet, einen Landpreis von CHF 1'000 pro m2 zu bezahlen. Ob bei einem freihändigen Verkauf an den Meistbietenden ein höherer Landpreis erzielt werden könnte, bleibt offen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Käufer für die Parzelle 53 Haldengüetli finden lässt, der bereit ist, einen massgeblich höheren Landpreis zu bezahlen, schätzt die Schulbehörde als nicht überaus gross ein. Aus ihrer Sicht ist der geografische Mehrwert, der mit dem Erwerb der Teilparzelle 169 erzielt werden kann, für die VSG Wigoltingen von weit grösserem Vorteil als ein hypothetischer, unter Umständen leicht höherer erzielbarer Landpreis für die Parzelle 53 Haldengüetli.
Zusammengefasst sieht die Schulbehörde aufgrund der seit 2014 geänderten Ausgangslage wichtige Gründe, die es rechtfertigen, auf den Beschluss der Schulgemeindeversammlung vom 27.11.2014 zurückzukommen und den Stimmberechtigten ein vom damaligen Beschluss abweichendes Vorgehen vorzuschlagen.
An der Urnenabstimmung vom 28.09.2025 werden den Stimmberechtigten die beiden Grundstückgeschäfte zur Abstimmung vorgelegt.
Kann das Haldengüetli nicht noch so lange als Kindergarten genutzt werden, bis ein Neubau steht? | Die räumliche Kapazitätsgrenze im Kindergarten Haldengüetli ist aufgrund der stets wachsenden Zahl an Kindergartenkindern heute bereits mehr als ausgeschöpft. Über die Jahre hat sich zudem ein enormer Sanierungsbedarf angestaut. Es wären sehr hohe Investitionen notwendig, um die heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Brandschutzes und Behindertengleichstellung sicherzustellen. Die Schulbehörde hat insbesondere aufgrund des sehr hohen und dringenden Sanierungsbedarfs betreffend Brandschutz beschlossen, den Kindergartenbetrieb im Haldengüetli auf den Sommer 2026 einzustellen. Nur mit der Betriebseinstellung kann im heutigen Zeitpunkt innert angemessener Frist einer Haftung der VSG Wigoltingen entgegengewirkt werden, sollte es tatsächlich zu einem Brandfall kommen. |
Wo werden die Kindergartenkinder von Wigoltingen ab Sommer 2026 beschult? | Derzeit werden Lösungen zur Erstellung eines Provisoriums auf dem bestehenden Gelände der VSG Wigoltingen geprüft. |
Kann die VSG Wigoltingen auch nur die Teilparzelle 169 erwerben, ohne gleichzeitig das Haldengüetli zu verkaufen? | Nein, die beiden Grundstückgeschäfte «Erwerb Teilparzelle 169» und «Verkauf Parzelle 53 (Kindergarten Haldengüetli)» sind beide Bestandteile der gegenseitig eingegangenen Absichtserklärung zwischen der VSG Wigoltingen und der Fuchs ImmoConcept GmbH. Es handelt sich dabei um ein Zug-um-Zug-Geschäft. |
Kann die VSG Wigoltingen auch nur das Haldengüetli verkaufen, ohne gleichzeitig die Teilparzelle 169 zu kaufen? | Ja, diesfalls wäre jedoch der Beschluss der Schulgemeindeversammlung vom 27.11.2014 massgebend, dass das Haldengüetli an den Meistbietenden verkauft wird. |
Wie geht es weiter, wenn das gegenseitige Grundstückgeschäft zwischen der VSG Wigoltingen und der Fuchs ImmoConcept GmbH nicht zustande kommt? | Die Fuchs ImmoConcept GmbH setzt zeitnah ihr geplantes Projekt betreffend Bau eines Mehrfamilienhauses um. Das entsprechende Baubewilligungsverfahren ist bereits am Laufen. |
Auf der Teilparzelle 169 befindet sich zurzeit ein stark zerfallenes Ökonomiegebäude. Was geschieht damit? | Das Ökonomiegebäude wird zurückgebaut, sobald die dafür notwendige Bewilligung vorliegt. Erfolgt der Rückbau durch die Fuchs ImmoConcept GmbH und kommt es zum Grundstückerwerb durch die VSG Wigoltingen, übernimmt die VSG Wigoltingen die für den Rückbau aufgewendeten Kosten bis maximal CHF 30'000. |
Die Teilparzelle 169 befindet sich in der Dorfzone 2. Ist eine schulische Nutzung in dieser Zone möglich? | In der Dorfzone 2 sind gemäss Baureglement der Politischen Gemeinde Wigoltingen Dienstleistungsbetriebe wie der Betrieb einer öffentlichen Schule zulässig. Folglich ist eine schulische Nutzung der Teilparzelle 169 grundsätzlich möglich, soweit sämtliche öffentlich-rechtlichen Normen eingehalten werden. Übrigens: Auch das Haldengüetli befindet sich in der Dorfzone 2 und wird seit 1986 als Kindergarten genutzt. |